Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.
Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen
des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung
zustimmen.
(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sofern eine Bestellung als
Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von vier Wochen
annehmen (Bindungsfrist). Der Kaufvertrag kommt erst durch Lieferung der Ware oder
Auftragsbestätigung (nur bei Erstauftrag oder bei Lieferung zu einem späteren Termin)
durch uns zustande.
(2) Bei Bestellungen gegen Rechnung werden wir vor deren Durchführung bei der
SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft über den
Besteller einholen. Die Auskunft dient der Vermeidung eines Zahlungsausfalles und
erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO. Der Besteller kann Auskunft
bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere
Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter
www.meineschufa.de abrufbar. Die Service Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter; Postfach 103441, 50474 Köln
Auf unsere Datenschutzhinweise, die gemeinsam mit diesen Geschäftsbedingungen
ausgehändigt werden und mit welchen über die Rechte des Bestellers im Zusammenhang
mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (u.a. Recht auf Löschung) informiert wird,
wird hingewiesen.
(3) Im Falle einer negativen Bonitätsauskunft behalten wir uns vor, die Belieferung von
einer Sicherheitsleistung oder Vorkasse abhängig zu machen.
§ 3 Preise und Zahlung
(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich
Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, d.h. gemäß der am Tag der Bestellung gültigen
Preisliste. Die Lieferung erfolgt frei Haus ab einem Nettogewicht von 200 kg. Bei
Bestellungen mit einem Gewicht von unter 200 kg trägt die Versandkosten der Besteller.
Die Kosten der Entsorgung der Verpackung sind beinhaltet.
(2) Zusätzliche Preisänderungen sind vorbehalten. Diese werden gegenüber dem
Besteller bekannt gemacht und sind 4 Wochen nach der Bekanntgabe verbindlich.
Rohstoffpreisänderungen, die aufgrund behördlicher Maßnahmen, wie
Einfuhrzollveränderungen und Änderungen des EU-Zuckerpreises eintreten, können wir
an den Besteller weiterberechnen, sofern diese Änderungen mindestens vier Wochen vor
Lieferung eingetreten sind.
(3) Mit der Lieferung erfolgt die Rechnungsstellung. Sofern nichts anderes vereinbart wird,
ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum zu zahlen. Auch
im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung sind wir jederzeit berechtigt, eine
Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen, soweit wir spätestens
in der Auftragsbestätigung einen entsprechenden Vorbehalt erklären. Verzugszinsen
werden in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen.
Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung und ein Zurückbehaltungsrecht nur zu,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt
nicht für Zurückbehaltungsrechte, die auf berechtigten Mängelansprüchen des Bestellers
beruhen, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit, Liefer- / Annahmeverzug
(1) Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwei Wochen. Für den Fall einer Lieferverzögerung
aus von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Nichtverfügbarkeit der Ware), werden
wir dies dem Besteller unverzüglich mitteilen und gleichzeitig eine neue Lieferfrist
mitteilen. Für den Fall, dass auch dann eine Lieferung nicht möglich ist – sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug (insbesondere wenn eine Entgegennahme
der Ware durch den Besteller zur üblichen Geschäftszeit nicht erfolgt ist) oder verletzt er
schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit
entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5 %, höchstens jedoch 5 %,
im Falle der Nichtabnahme höchstens 10 %, des vereinbarten Preises pro Kalendertag
des Annahmeverzuges. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern
vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs
oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller
über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.
(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines
Lieferverzuges bleiben unberührt.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware
sowie die Verzögerungsgefahr geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit
Verlassen des Lagers, auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die
Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung
sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Herausgabe
der Kaufsache zu fordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält; im Falle einer
fehlenden Zahlung trotz Fälligkeit des Bestellers gilt dies nach Setzung einer
angemessenen Zahlungsfrist. Der Herausgabeanspruch besteht unabhängig von einem
etwaigen daneben bestehenden Rücktrittsrecht.
(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen
Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.
(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware
im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der
Weiterveräußerung der (verarbeiteten oder unverarbeiteten) Vorbehaltsware tritt der
Besteller zum wertmäßigen Anteil der ursprünglich vom Eigentumsvorbehalt erfassten
Ware, aber bis zur Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich
Mehrwertsteuer), schon jetzt an uns zur Sicherheit für etwaige aus dem vertragswidrigen
Verhalten resultierende Zahlungsansprüche ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der
Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.
Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.
§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge
(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377
HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß
nachgekommen ist.
(2) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach erfolgter Ablieferung der von uns
gelieferten Ware bei unserem Besteller.
(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen,
ist uns stets Gelegenheit zur Nachlieferung innerhalb angemessener Frist zu geben. Erst
nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachlieferung oder bei
Entbehrlichkeit der Fristsetzung ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag
zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei unerheblichen Mängeln besteht kein
Rücktrittsrecht.
(4) Ansprüche des Bestellers auf Schadens- bzw. Aufwendungsersatz bestehen auch bei
Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden
Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Auf Schadensersatz haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus einer nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (für die Vertragsdurchführung erforderliche Verpflichtung, auf deren
Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den
Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.
(3) Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren
Verschulden wir zu vertreten haben. Sie gelten nicht im Falle des arglistigen
Verschweigens oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und
nicht für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.
(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller
nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
§ 10 Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag ist München, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich
zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
PreGel Deutschland Vertriebs GmbH
85551 Kirchheim-Heimstetten