Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.

Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen

des Bestellers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung

zustimmen.

(2) Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem

Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sofern eine Bestellung als

Angebot gemäß § 145 BGB anzusehen ist, können wir diese innerhalb von vier Wochen

annehmen (Bindungsfrist). Der Kaufvertrag kommt erst durch Lieferung der Ware oder

Auftragsbestätigung (nur bei Erstauftrag oder bei Lieferung zu einem späteren Termin)

durch uns zustande.

(2) Bei Bestellungen gegen Rechnung werden wir vor deren Durchführung bei der

SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, eine Auskunft über den

Besteller einholen. Die Auskunft dient der Vermeidung eines Zahlungsausfalles und

erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DS-GVO. Der Besteller kann Auskunft

bei der SCHUFA über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere

Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und Score-Verfahren sind unter

www.meineschufa.de abrufbar. Die Service Adresse der SCHUFA lautet:

SCHUFA Holding AG, Privatkunden ServiceCenter; Postfach 103441, 50474 Köln

Auf unsere Datenschutzhinweise, die gemeinsam mit diesen Geschäftsbedingungen

ausgehändigt werden und mit welchen über die Rechte des Bestellers im Zusammenhang

mit der Verarbeitung personenbezogener Daten (u.a. Recht auf Löschung) informiert wird,

wird hingewiesen.

(3) Im Falle einer negativen Bonitätsauskunft behalten wir uns vor, die Belieferung von

einer Sicherheitsleistung oder Vorkasse abhängig zu machen.

§ 3 Preise und Zahlung

(1) Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise zuzüglich

Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe, d.h. gemäß der am Tag der Bestellung gültigen

Preisliste. Die Lieferung erfolgt frei Haus ab einem Nettogewicht von 200 kg. Bei

Bestellungen mit einem Gewicht von unter 200 kg trägt die Versandkosten der Besteller.

Die Kosten der Entsorgung der Verpackung sind beinhaltet.

(2) Zusätzliche Preisänderungen sind vorbehalten. Diese werden gegenüber dem

Besteller bekannt gemacht und sind 4 Wochen nach der Bekanntgabe verbindlich.

Rohstoffpreisänderungen, die aufgrund behördlicher Maßnahmen, wie

Einfuhrzollveränderungen und Änderungen des EU-Zuckerpreises eintreten, können wir

an den Besteller weiterberechnen, sofern diese Änderungen mindestens vier Wochen vor

Lieferung eingetreten sind.

(3) Mit der Lieferung erfolgt die Rechnungsstellung. Sofern nichts anderes vereinbart wird,

ist der Kaufpreis innerhalb von 30 Tagen rein netto ab Rechnungsdatum zu zahlen. Auch

im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung sind wir jederzeit berechtigt, eine

Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen, soweit wir spätestens

in der Auftragsbestätigung einen entsprechenden Vorbehalt erklären. Verzugszinsen

werden in Höhe von 9 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die

Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

(4) Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das genannte Konto zu erfolgen.

Der Abzug von Skonto ist nur bei schriftlicher besonderer Vereinbarung zulässig.

§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte

Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung und ein Zurückbehaltungsrecht nur zu,

wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Dies gilt

nicht für Zurückbehaltungsrechte, die auf berechtigten Mängelansprüchen des Bestellers

beruhen, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Lieferzeit, Liefer- / Annahmeverzug

(1) Die Lieferzeit beträgt in der Regel zwei Wochen. Für den Fall einer Lieferverzögerung

aus von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Nichtverfügbarkeit der Ware), werden

wir dies dem Besteller unverzüglich mitteilen und gleichzeitig eine neue Lieferfrist

mitteilen. Für den Fall, dass auch dann eine Lieferung nicht möglich ist – sind wir

berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

(2) Kommt der Besteller in Annahmeverzug (insbesondere wenn eine Entgegennahme

der Ware durch den Besteller zur üblichen Geschäftszeit nicht erfolgt ist) oder verletzt er

schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit

entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.

Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. 0,5 %, höchstens jedoch 5 %,

im Falle der Nichtabnahme höchstens 10 %, des vereinbarten Preises pro Kalendertag

des Annahmeverzuges. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern

vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs

oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller

über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

(3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines

Lieferverzuges bleiben unberührt.

§ 6 Gefahrübergang bei Versendung

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware

sowie die Verzögerungsgefahr geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit

Verlassen des Lagers, auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die

Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung

sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, die Herausgabe

der Kaufsache zu fordern, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält; im Falle einer

fehlenden Zahlung trotz Fälligkeit des Bestellers gilt dies nach Setzung einer

angemessenen Zahlungsfrist. Der Herausgabeanspruch besteht unabhängig von einem

etwaigen daneben bestehenden Rücktrittsrecht.

(2) Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich

schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen

Eingriffen Dritter ausgesetzt ist.

(3) Der Besteller ist zur Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware

im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der

Weiterveräußerung der (verarbeiteten oder unverarbeiteten) Vorbehaltsware tritt der

Besteller zum wertmäßigen Anteil der ursprünglich vom Eigentumsvorbehalt erfassten

Ware, aber bis zur Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich

Mehrwertsteuer), schon jetzt an uns zur Sicherheit für etwaige aus dem vertragswidrigen

Verhalten resultierende Zahlungsansprüche ab. Wir nehmen die Abtretung an. Der

Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt.

Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.

§ 8 Gewährleistung und Mängelrüge

(1) Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377

HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß

nachgekommen ist.

(2) Mängelansprüche verjähren in einem Jahr nach erfolgter Ablieferung der von uns

gelieferten Ware bei unserem Besteller.

(3) Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen,

ist uns stets Gelegenheit zur Nachlieferung innerhalb angemessener Frist zu geben. Erst

nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist zur Nachlieferung oder bei

Entbehrlichkeit der Fristsetzung ist der Besteller berechtigt, vom Kaufvertrag

zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern. Bei unerheblichen Mängeln besteht kein

Rücktrittsrecht.

(4) Ansprüche des Bestellers auf Schadens- bzw. Aufwendungsersatz bestehen auch bei

Mängeln nur nach Maßgabe von § 9 und sind im Übrigen ausgeschlossen.

§ 9 Haftung

(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit sich aus den nachfolgenden

Bestimmungen nichts anderes ergibt.

(2) Auf Schadensersatz haften wir nur in den Fällen des Vorsatzes oder der groben

Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus einer nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen

Vertragspflicht (für die Vertragsdurchführung erforderliche Verpflichtung, auf deren

Einhaltung der Vertragspartner vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung auf den

Ersatz des typischerweise vorhersehbaren Schadens begrenzt.

(3) Die Haftungsbegrenzung gilt auch bei Pflichtverletzungen durch Personen, deren

Verschulden wir zu vertreten haben. Sie gelten nicht im Falle des arglistigen

Verschweigens oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware und

nicht für Ansprüche des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(4) Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Besteller

nur zurücktreten, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Im Übrigen gelten die

gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 10 Sonstiges

(1) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem

Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem

Vertrag ist München, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder

eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die

Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich

zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen

Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.

PreGel Deutschland Vertriebs GmbH

85551 Kirchheim-Heimstetten